Gesetzklar

TKG 2021 – tkg_2021

Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 2021-06-23

Inhaltsübersicht –

Teil 1 S2 Allgemeine Vorschriften auto S2 col1 10* col2 72* § 1 1 col1 Zweck des Gesetzes, Anwendungsbereich 1 col2 § 2 1 col1 Ziele und Grundsätze der Regulierung 1 col2 § 3 1 col1 Begriffsbestimmungen 1 col2 § 4 1 col1 Internationale Berichtspflichten 1 col2 § 5 1 col1 Meldepflicht 1 col2 § 6 1 co…

§ 1 – Zweck des Gesetzes, Anwendungsbereich

§ 2 – Ziele und Grundsätze der Regulierung

(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind die Sicherstellung der Konnektivität sowie die Förderung des Zugangs zu und der Nutzung von Netzen mit sehr hoher Kapazität durch alle Bürger und Unternehmen, normal normal die Sicherste…

§ 3 – Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind „Anbieter von Telekommunikationsdiensten“ jeder, der Telekommunikationsdienste erbringt; normal normal „Anruf“ eine über einen öffentlich zugänglichen interpersonellen Telekommunikationsdienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige oder mehrseitige Sprachk…

§ 4 – Internationale Berichtspflichten

§ 5 – Meldepflicht

§ 6 – Jahresfinanzbericht

§ 7 – Strukturelle Separierung und getrennte Rechnungslegung

§ 8 – Ordnungsgeldvorschriften

(1) Die Ordnungsgeldvorschriften der §§ 335 bis 335b des Handelsgesetzbuchs sind auf die Verletzung der Pflichten zur Offenlegung des Jahresfinanzberichts nach § 6 Absatz 1 oder des Tätigkeitsabschlusses nach § 7 Absatz 2 Satz 6 entsprechend anzuwenden. Das Ordnungsgeldverfahren kann durchgeführt we…

§ 9 – Internationaler Status

§ 10 – Marktdefinition

§ 11 – Marktanalyse

§ 12 – Konsultations- und Konsolidierungsverfahren

§ 13 – Regulierungsverfügung

§ 14 – Verfahren der Regulierungsverfügung

§ 15 – Überprüfung von Marktdefinition, Marktanalyse und Regulierungsverfügung

§ 16 – Verfahren bei sonstigen marktrelevanten Maßnahmen

§ 17 – Verwaltungsvorschriften zu Regulierungsgrundsätzen und Anträge auf Auskunft über den Regulierungsrahmen für Netze mit sehr hoher Kapazität

§ 18 – Verpflichtungszusagen

§ 19 – Marktprüfungsverfahren für Verpflichtungszusagen

§ 20 – Verhandlungen über Zugang und Zusammenschaltung

§ 21 – Zugangsverpflichtung und Zusammenschaltung bei Kontrolle über Zugang zu Endnutzern

§ 22 – Zugangsverpflichtung bei Hindernissen der Replizierbarkeit

§ 23 – Zugangsvereinbarungen bei Kontrolle über Zugang zu Endnutzern oder bei Hindernissen der Replizierbarkeit

§ 24 – Diskriminierungsverbot

§ 25 – Transparenzverpflichtung

§ 26 – Zugangsverpflichtungen

§ 27 – Verpflichtungen zur einheitlichen Rechnungsstellung und Inkasso

§ 28 – Zugangsvereinbarungen

§ 29 – Standardangebot

§ 30 – Getrennte Rechnungslegung

§ 31 – Verpflichtung zur funktionellen Trennung eines vertikal integrierten Unternehmens

§ 32 – Freiwillige funktionelle Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 33 – Ausschließlich auf der Vorleistungsebene tätige Unternehmen

§ 34 – Migration von herkömmlichen Infrastrukturen

§ 35 – Anordnungen im Rahmen der Zugangsregulierung

§ 36 – Veröffentlichung

§ 37 – Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten

§ 38 – Entgeltregulierung

§ 39 – Maßstäbe der Entgeltgenehmigung

§ 40 – Verfahren der Entgeltgenehmigung

§ 41 – Rechtsschutz bei Verfahren der Entgeltgenehmigung

§ 42 – Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung

§ 43 – Kostenunterlagen

§ 44 – Abweichung von genehmigten Entgelten

§ 45 – Verfahren der Entgeltanzeige

§ 46 – Nachträgliche Missbrauchsprüfung

§ 47 – Anordnungen im Rahmen der Entgeltregulierung

§ 48 – Veröffentlichung

§ 49 – Regulierung von Endnutzerleistungen

§ 50 – Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht

§ 51 – Nichtdiskriminierung, Berücksichtigung der Interessen von Endnutzern mit Behinderungen

§ 52 – Transparenz, Veröffentlichung von Informationen und Dienstemerkmalen zur Kostenkontrolle; Rechtsverordnung

§ 53 – Unabhängige Vergleichsinstrumente

§ 54 – Vertragsschluss und Vertragszusammenfassung

§ 55 – Informationsanforderungen für Verträge

§ 56 – Vertragslaufzeit, Kündigung nach stillschweigender Vertragsverlängerung

§ 57 – Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung

§ 58 – Entstörung

§ 59 – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme

§ 60 – Umzug

§ 61 – Selektive Sperre zum Schutz vor Kosten, Sperre bei Zahlungsverzug

§ 62 – Rechnungsinhalte, Teilzahlungen

§ 63 – Verbindungspreisberechnung

§ 64 – Vorausbezahlung

§ 65 – Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 66 – Angebotspakete

§ 67 – Beanstandungen

§ 68 – Schlichtung

§ 69 – Abwehr- und Schadensersatzansprüche

§ 70 – Haftungsbegrenzung

§ 71 – Abweichende Vereinbarungen und Geltungsbereich Kundenschutz

§ 72 – Glasfaserbereitstellungsentgelt

§ 73 – Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen

§ 74 – Schnittstellenbeschreibungen der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 75 – Interoperabilität von Fernseh- und Radiogeräten

§ 76 – Zugangsberechtigungssysteme

§ 77 – Streitschlichtung

§ 78 – Aufgaben der zentralen Informationsstelle des Bundes

§ 79 – Informationen über Infrastruktur

§ 80 – Informationen über Breitbandausbau

§ 81 – Informationen über künftigen Netzausbau

§ 82 – Informationen über Baustellen

§ 83 – Informationen über Liegenschaften

§ 84 – Gebiete mit Ausbaudefizit

§ 85 – Veröffentlichung und Weitergabe von Informationen

§ 86 – Verordnungsermächtigung

§ 87 – Ziele der Frequenzregulierung

§ 88 – Aufgaben

§ 89 – Verordnungsermächtigung

§ 90 – Frequenzplan

§ 91 – Frequenzzuteilung

§ 92 – Befristung und Verlängerung der Frequenzzuteilung

§ 93 – Gemeinsame Frequenzzuteilungen

§ 94 – Zeitliche Koordinierung der Frequenzzuteilungen

§ 95 – Orbitpositionen und Frequenznutzungen durch Satelliten

§ 96 – Frequenzzuteilung für Rundfunk, Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und sicherheitsrelevante Funkanwendungen

§ 97 – Zuteilung zur gemeinsamen Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 98 – Zuteilung zur alternativen Frequenznutzung

§ 99 – Bestandteile der Frequenzzuteilung

§ 100 – Vergabeverfahren

(1) Hat die Bundesnetzagentur nach § 91 Absatz 9 angeordnet, dass der Zuteilung von Frequenzen ein Vergabeverfahren voranzugehen hat, kann sie nach Anhörung der betroffenen Kreise das Versteigerungsverfahren nach Absatz 5 oder das Ausschreibungsverfahren nach Absatz 6 durchführen. Die Bundesnetzagen…

§ 101 – Flexibilisierung der Frequenznutzung

§ 102 – Widerruf der Frequenzzuteilung, Verzicht

§ 103 – Überwachung, Anordnung der Außerbetriebnahme, Monitoring der Mobilfunkversorgung

§ 104 – Einschränkung der Frequenzzuteilung

§ 105 – Förderung des Wettbewerbs

§ 106 – Lokales Roaming, Zugang zu aktiven und passiven Netzinfrastrukturen

§ 107 – Beteiligung in der Gruppe für Frequenzpolitik

§ 108 – Nummerierung

§ 109 – Preisangabe

§ 110 – Preisansage

§ 111 – Preisanzeige

§ 112 – Preishöchstgrenzen

§ 113 – Verbindungstrennung

§ 114 – Anwählprogramme (Dialer)

§ 115 – Warteschleifen

§ 116 – Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 117 – Auskunftsanspruch

§ 118 – Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 119 – R-Gespräche

§ 120 – Rufnummernübermittlung

§ 121 – Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 122 – Umgehungsverbot

§ 123 – Befugnisse der Bundesnetzagentur

§ 124 – Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde

§ 125 – Berechtigung zur Nutzung öffentlicher Wege und ihre Übertragung

(1) Der Bund ist befugt, Verkehrswege für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen, soweit dadurch nicht der Widmungszweck der Verkehrswege dauernd beschränkt wird (Nutzungsberechtigung). Als Verkehrswege gelten öffentliche Wege, Plätze, Brücken und Tunne…

§ 126 – Pflichten der Eigentümer und Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienender Telekommunikationslinien

§ 127 – Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien

§ 128 – Mitnutzung und Wegerecht

§ 129 – Rücksichtnahme auf Wegeunterhaltung und Widmungszweck

§ 130 – Gebotene Änderung

§ 131 – Schonung der Baumpflanzungen

§ 132 – Besondere Anlagen

§ 133 – Spätere besondere Anlagen

§ 134 – Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden

§ 135 – Verjährung der Ansprüche

§ 136 – Informationen über passive Netzinfrastrukturen

§ 137 – Vor-Ort-Untersuchung passiver Netzinfrastrukturen

§ 138 – Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze

§ 139 – Umfang des Mitnutzungsanspruchs bei Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 140 – Einnahmen aus Mitnutzungen

§ 141 – Ablehnung der Mitnutzung, Versagungsgründe

§ 142 – Informationen über Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen

§ 143 – Koordinierung von Bauarbeiten

§ 144 – Allgemeine Informationen über Verfahrensbedingungen bei Bauarbeiten

§ 145 – Netzinfrastruktur von Gebäuden

§ 146 – Mitverlegung, Sicherstellung und Betrieb der Infrastruktur für Netze mit sehr hoher Kapazität

§ 147 – Antragsform und Reihenfolge der Verfahren

(1) Anträge der Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach § 72 Absatz 6 sowie den §§ 79, 82, 136 bis 138, 142 und 143, 145, 153 und 154 können schriftlich oder elektronisch gestellt werden. (2) Über vollständige Anträge hat der Verpflichtete in der Reihenfolge zu entscheide…

§ 148 – Vertraulichkeit der Verfahren, Informationsverarbeitung und Gewährung der Einsichtnahme

§ 149 – Regulierungsziele, Entgeltmaßstäbe und Fristen der nationalen Streitbeilegung

(1) Die Bundesnetzagentur kann als nationale Streitbeilegungsstelle nach § 211 in Verbindung mit § 214 in den folgenden Fällen angerufen und eine verbindliche Entscheidung beantragt werden: Der Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Versorgungsnetzes oder sonstiger physischer Infrastruktur, di…

§ 150 – Genehmigungsfristen für Bauarbeiten

§ 151 – Verordnungsermächtigungen

§ 152 – Errichtung, Anbindung und Betrieb drahtloser Zugangspunkte mit geringer Reichweite

§ 153 – Informationen über sonstige physische Infrastruktur für drahtlose Zugangspunkte mit geringer Reichweite

§ 154 – Mitnutzung sonstiger physischer Infrastruktur für drahtlose Zugangspunkte mit geringer Reichweite

§ 155 – Offener Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationslinien, Verbindlichkeit von Ausbauzusagen in der Förderung

§ 156 – Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

§ 157 – Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste

(1) Die Bundesnetzagentur überwacht in regelmäßigen Abständen die Verfügbarkeit eines Mindestangebots gemäß Absatz 2. Sie berücksichtigt hierbei die Ergebnisse der Erhebungen der zentralen Informationsstelle des Bundes gemäß den §§ 80, 81 und 84. Die Bundesnetzagentur berichtet in dem Jahresbericht …

§ 158 – Erschwinglichkeit der Telekommunikationsdienste

§ 159 – Beitrag von Unternehmen zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

§ 160 – Feststellung der Unterversorgung

§ 161 – Verpflichtungen zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

§ 162 – Ausgleich für die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

§ 163 – Umlageverfahren

§ 164 – Notruf

§ 164a – Öffentliche Warnungen

(1) Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze haben technische Einrichtungen für Warnungen vor drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen vorzuhalten, die a) über das zentrale Warnsystem des Bundes von den Gefahrenabwehrbehörden sowie Behörden des Zivil- und Katastrophenschutz…

§ 165 – Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

§ 166 – Sicherheitsbeauftragter und Sicherheitskonzept

§ 167 – Katalog von Sicherheitsanforderungen

§ 168 – Mitteilung eines Sicherheitsvorfalls

§ 169 – Daten- und Informationssicherheit

§ 170 – Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften

(1) Wer eine Telekommunikationsanlage betreibt, mit der öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht werden, hat ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme auf eigene Kosten technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorzuha…

§ 171 – Mitwirkung bei technischen Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten

§ 172 – Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden

§ 173 – Automatisiertes Auskunftsverfahren

§ 174 – Manuelles Auskunftsverfahren

(1) Wer Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, darf von ihm erhobene Bestandsdaten sowie die nach § 172 erhobenen Daten nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Erfüllung von Auskunftspflichten gegenüber den in Absatz 3 genannten Stellen verwenden. Dies gilt auch für Daten, mittels derer …

§ 175 – Verpflichtete; Entschädigung

§ 176 – Pflichten zur Speicherung von Verkehrsdaten

(1) Die in § 175 Absatz 1 Genannten sind verpflichtet, Daten wie folgt im Inland zu speichern: Daten nach den Absätzen 2 und 3 für zehn Wochen, normal normal Standortdaten nach Absatz 4 für vier Wochen. normal normal normal arabic (2) Die Anbieter von Sprachkommunikationsdiensten speichern die Rufnu…

§ 177 – Verwendung der Daten

§ 178 – Gewährleistung der Sicherheit der Daten

§ 179 – Protokollierung

§ 180 – Anforderungskatalog

§ 181 – Sicherheitskonzept

§ 182 – Auskunftsersuchen des Bundesnachrichtendienstes

(1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Anfrage entgeltfrei Auskünfte über die Strukturen der Telekommunikationsnetze sowie bevorstehende Änderungen zu erteilen. Einzelne Telekommunikationsvorgänge und Bestandsdaten von Endnutzern…

§ 183 – Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen

§ 184 – Anwendungsbereich

§ 185 – Telekommunikationssicherstellungspflicht

§ 186 – Telekommunikationsbevorrechtigung

§ 187 – Umsetzung der Telekommunikationsbevorrechtigung

§ 188 – Mitwirkungspflichten und Entschädigung

§ 189 – Entgelte für die Telekommunikationsbevorrechtigung

§ 190 – Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen

§ 191 – Aufgaben und Befugnisse

§ 192 – Medien der Veröffentlichung

§ 193 – Veröffentlichung von Weisungen

§ 194 – Aufgaben und Rechte des Beirates

§ 195 – Tätigkeitsbericht, Sektorgutachten

§ 196 – Jahresbericht

§ 197 – Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf nationaler Ebene

(1) Die Bundesnetzagentur entscheidet in den folgenden Fällen im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt: §§ 10 und 11, normal normal § 31, normal normal § 32 und normal normal § 101 Absatz 2 Nummer 3. normal normal normal arabic (2) Die Bundesnetzagentur gibt dem Bundeskartellamt im Rahmen der folgen…

§ 198 – Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 199 – Bereitstellung von Informationen

§ 200 – Mediation

§ 201 – Wissenschaftliche Beratung

§ 202 – Durchsetzung von Verpflichtungen

§ 203 – Auskunftsverlangen und weitere Untersuchungsrechte; Übermittlungspflichten

§ 204 – Auskunftserteilung

§ 205 – Ermittlungen

§ 206 – Beschlagnahme

§ 207 – Vorläufige Anordnungen

§ 208 – Vorteilsabschöpfung durch die Bundesnetzagentur

§ 209 – Entscheidungen der Bundesnetzagentur

§ 210 – Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen

§ 211 – Beschlusskammerentscheidungen

§ 212 – Sonstige Streitigkeiten zwischen Unternehmen

§ 213 – Einleitung, Beteiligte

§ 214 – Verfahren der nationalen Streitbeilegung

§ 215 – Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 216 – Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 217 – Rechtsbehelfe

§ 218 – Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

(1) Für die Vorlage von Urkunden oder Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente oder die Erteilung von Auskünften durch die Bundesnetzagentur ist § 99 Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle des Rechts der obersten Aufsichtsbehörde nach § 99 Absatz 1 …

§ 219 – Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

§ 220 – Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

§ 221 – Internationale Aufgaben

§ 222 – Anerkannte Abrechnungsstelle für den Seefunkverkehr

§ 223 – Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 224 – Frequenznutzungsbeitrag

§ 225 – Kosten von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

§ 226 – Kosten des Vorverfahrens

§ 227 – Mitteilung der Bundesnetzagentur

§ 228 – Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer vollziehbaren Anordnung nach § 203 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur…

§ 229 – Geltungsbereich

§ 230 – Übergangsvorschriften

(1) Bestehende Frequenz- und Nummernzuteilungen sowie Wegerechte, die im Rahmen des § 8 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) erteilt wurden, bleiben wirksam. Das Gleiche gilt auch für vorher erworbene Rechte, die eine Frequenznutzung gewähren. (2) Rechte und Verpflichtu…